Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind

  1.  Sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei und ggf. den Rettungsdienst.
     
  2. Bewahren Sie im Fall eines Unfalls die Ruhe und geben Sie keine Eingeständnisse zur Schuldfrage ab!

  3. Kontrollieren Sie die Angaben, die von der Polizei in einer Unfallaufnahme aufgenommen werden und korrigieren Sie diese erforderlichenfalls und lassen Sie sich nicht zur Annahme einer Verwarnung oder Unterschrift unter einem Ihrer Meinung nach unrichtigen Unfallprotokoll drängen.

  4. Wenn Sie bei Bagatellunfällen auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten wollen, fertigen Sie in jedem Fall eine möglichst genaue Unfallskizze an oder besser noch fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle und Position der beteiligten Fahrzeuge.

  5. Notieren Sie Name und Anschrift des Fahrers und ggf. abweichenden Namen und Anschrift des Halter des anderen Fahrzeugs, wenn er nicht selbst der Fahrer ist.

  6. Notieren Sie das Kennzeichen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners.

  7. Notieren Sie Namen und Anschriften von Unfallzeugen.

  8. Sollte Sie der Versicherer des Unfallgegners kontaktieren, treffen Sie keine Vereinbarung,sondern verweisen Sie diesen an Ihren Anwalt.

Ihre Ansprechpartner

CHRISTOPH HEINRICHS

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt

für Versicherungsrecht

sowie

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt


MICHAEL KLOCK

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Arbeitsrecht

sowie

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht