Um schnell genauen Aufschluss über die Schadenhöhe und über die Frage zu erhalten, ob noch eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, sollten Sie unverzüglich einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen.
Im Rahmen ihrer Eintrittspflicht für den Unfallschaden haben Ihr Unfallgegner und sein Haftpflichtversicherer die Kosten für den Sachverständigen zu tragen.
Sie sollten den Sachverständigen bitten, die Rechnung mit dem Gutachten an uns zu übersenden, damit wir die Forderung mit den übrigen Anspruchspositionen für Sie geltend machen können. Bei der
Auswahl eines geeigneten Sachverständigen sind wir Ihnen ggf. gerne behilflich. Insbesondere müssen Sie sich nicht von einem Versicherer oder Dritten auf einen bestimmten Sachverständigen
verweisen lassen.
Die Einholung eines Gutachtens sollte jedoch vermieden werden, wenn es sich um einen geringen Schaden unter 1000,- € handelt. Bei „Bagatellschäden“ unter diesem Betrag ist regelmäßig ein fundierter Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt für die Regulierung ausreichend. Ergänzend sollten Sie einige Fotos fertigen, auf denen die Beschädigungen zu erkennen sind.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt
für Versicherungsrecht
sowie
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ADAC Vertragsanwalt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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